Japanische Firmen wehren sich gegen KI-Training
OpenAI (die Firma hinter ChatGPT, Dall-E und Sora) geht beim Sammeln von Trainingsdaten nicht gerade wählerisch vor. Die Web-Crawler des KI-Giganten interessiert es nachweislich nicht, ob Inhalte im Internet urheberrechtlich geschützt sind. Die Firma hält ihr Vorgehen für fair. Sie argumentiert Rechteinhaber könnten sich bei OpenAI registrieren und durch das unnötig komplizierte Einreichen hunderter bis tausender Formulare dem KI-Training widersprechen.
Weil Rechteinhaber diese haarsträubenden und völlig wirkungslosen Opt-Out-Verfahren ganz sicher nicht als "fair" betrachten, wurde OpenAI bereits mehrfach verklagt. Künftig könnten wohl auch etliche japanische Publisher mit rechtlichen Mitteln gegen OpenAI vorgehen.
Wie IGN berichtet, hat die Content Overseas Distribution Association (CODA), eine Organisation, die viele der größten japanischen Verlage und Produzenten vertritt, am 28. Oktober einen schriftlichen Antrag bei OpenAI eingereicht. Der Antrag fordert das amerikanische Technologieunternehmen auf, das Training seiner generativen KI Sora 2 mit den urheberrechtlich geschützten IPs seiner Mitglieder einzustellen. Aktuell lassen sich mit der kostenpflichtigen KI Sora 2 problemlos Videos mit allerhand Charakteren aus bekannten Spielen von Nintendo, Bandai Namco, Square Enix und anderen Publishern generieren. Ihr wollt etwa sehen, wie jemand Pikachu grillt und isst? Pikachu soll als Soldat gegen Nazis vorgehen? Ihr möchtet Mario und Luigi in einem Star-Wars-Film? Für die KI alles kein Problem.
Sam Altman, seines Zeichens CEO von OpenAI, scheint es übrigens nicht zu stören, dass seine Firma fremdes Eigentum kommerziell nutzt. In einem Blog-Post zeigte er sich kurz nach dem Launch von Sora 2 beeindruckt darüber, "wie tief die Verbindung zwischen den Nutzern und den japanischen Inhalten ist!"
In dem Schreiben von CODA wird erklärt, dass "nach dem japanischen Urheberrechtssystem im Allgemeinen eine vorherige Genehmigung für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken erforderlich ist und es kein System gibt, das es einem ermöglicht, die Haftung für Rechtsverletzungen durch spätere Einwände zu vermeiden." Mit anderen Worten, es wird bereits davon ausgegangen, dass OpenAI das Urheberrecht japanischer IPs verletzt hat, indem es sie ohne Erlaubnis der Rechteinhaber für maschinelles Lernen verwendet hat.
Quelle: IGN