Story

USK blockiert Deutschland-Release von Gal*Gun 2

Von Andreas Held am 08.02.2018

In einer offiziellen Stellungnahme hat PQube bekanntgegeben, dass Gal*Gun 2 von der USK keine Altersfreigabe erhalten hat. Der Rail-Shooter darf somit nicht in Deutschland verkauft werden; auch nicht an volljährige Erwachsene. Der Publisher zeigt Verständnis dafür, dass die Spielinhalte des Action-Titels, in dem minderjährige Schülerinnen sexualisiert werden, von vielen als anstößig empfunden werden. Gleichzeitig setzt sich der Konzern aber auch für die Kunstfreiheit ein und argumentiert, dass diese bei konsequenter Auslegung auch für Inhalte gelten müsse, die von der Mehrheit als ethisch verwerflich angesehen werden. Besonders verwirrt ist PQube darüber, dass der weitgehend inhaltsgleiche Vorgänger von der USK noch ab 16 Jahren freigegeben wurde. 

Gal*Gun 2 wurde von der europäischen PEGI ab 16 Jahren freigegeben. Der Titel kann somit problemlos aus anderen EU-Ländern importiert werden. Diese Dynamik könnte sich letztendlich sogar positiv auf die Geschäfte von PQube auswirken: einige Spieler wollen den Titel jetzt nämlich zum Vollpreis importieren, um gegen die Entscheidung der USK zu protestieren. Ein ähnlicher Fall hatte 2016 dafür gesorgt, dass Dead or Alive Xtreme 3 für den Online-Händler play-asia zu seinem meistverkauften Spiel aller Zeiten wurde.

Gal*Gun 2 erscheint im Frühjahr 2018 für die PlayStation 4 und Nintendo Switch in den USA und im europäischen Ausland.

Nur registrierte Benutzer können Kommentare verfassen. Jetzt registrieren
8 Kommentare:
prog4m3r)
prog4m3r
Am 08.02.2018 um 18:58
Ist es nicht schön wie Mitarbeiter bei der USK verhindern können, dass mündige Bürger hierzulande ein Spiel erwerben, schlicht und ergreifend weil ihnen jenes Spiel - bspw. aufgrund ihrer persönlichen politischen Agenda - ein Dorn im Auge ist?

Man kann sich schon fast glücklich schätzen, dass nicht auch noch Importe kontrolliert und ggf. unterbunden werden...
JoWe)
JoWe
Am 09.02.2018 um 10:30
Naja, letzteres ist ja nicht Sinn und Aufgabe der USK. Diese spricht nur eine Empfehlung aus, an die sich die Händler halten. Nicht eingestufte Titel können ja trotzdem in Deutschland gekauft werden - sie dürfen von den Händler nur nicht beworben und ausgestellt werden. Dies führt bei digitalen Angeboten (hier der eShop) dann natürlich leider dazu, dass nicht USK-eingestufte Titel dort nicht gelistet/Angeboten werden dürfen.

Was du ansprichst ist eine Indzierung und fällt in die Zuständigkeit der BpjM.
Denn "mündige" Bürger können und dürfen Gal*Gun hierzulande erwerben - wenn auch nicht im Elektrofachmarkt um die Ecke ...
Vyse)
Vyse
Am 09.02.2018 um 13:22
Es ist aber auch nicht Sinn und Aufgabe der USK, wenn die Funktion dieser Behörde für die Durchsetzung der persönlichen Moralvorstellungen einzelner Mitarbeiter missbraucht wird. Gal*Gun DP und Gal*Gun 2 wurden von der USK sehr unterschiedlich bewertet und die USK kann das einfach so willkürlich entscheiden, ohne diese Entscheidung begründen zu müssen. In dieser Willkür liegt das einzige Problem, da sie in einem demokratischen Land nichts zu suchen hat.
McClane)
McClane
Am 10.02.2018 um 16:15
Ich verstehe das Stringenzargument. Ich sehe hier aber nicht das Problem persönlicher Moralvorstellungen von des USK-Prüfgremiums, sondern eben die sexualisierende Darstellung *Minderjähriger*. Ich kann die Verweigerung eines Prüfsiegels durchaus verstehen, und man muss jedes SPiel unabhängig prüfen, egal, ob der Vorgänger eine Freigabe erhalten hat oder nicht. Man sieht doch auch an anderen Spielen, dass sich Prüfkriterien ändern, siehe Gears of War, das mittlerweile ohne Problene ein Siegel erhält. Anscheinend ist Brutalität kein so großes Problem mehr.
Was Gal*Gun angeht bin ich aber nicht allzu tief in der Materie.Ich bin mir sicher, dass es kein Problem gewesen wäre, wenn die Protagonisten "auf dem Papier" 18 Jahre alt wären.
McClane)
McClane
Am 08.02.2018 um 19:40
Finde ich gut! In Zeiten von #metoo sollten solche Spiele, die sich an weiße cis-heteronormative able-bodied Männer (ausgenommen sind Trans*_ MenschInnen) richten, verbannt werden. Es widert mich an.
Denios)
Denios
Am 09.02.2018 um 09:39
nicht mit mir! Das wird importiert!
Matthew1990)
Matthew1990
Am 09.02.2018 um 14:00
"Wie unmoralisch ein Spiel zu veröffentlichen, wo man 16-jährigen Mädchen einen Orgasmus via Waffe beschert. So etwas bewerten wir nicht." - sagte die USK, während sich die internen Leute den nächsten Teen-Porno anschauen.
Gast)
Gast
Am 09.02.2018 um 19:46
Manchmal denke ich die Katholiken, sind meine einzigen Freunde.
kraid)
kraid
Am 10.02.2018 um 14:04
"Der Rail-Shooter darf somit nicht in Deutschland verkauft werden; auch nicht an volljährige Erwachsene."
Das ist so aber nicht richtig.
Ohne USK Freigabe unterliegt ein Spiel lediglich der Auflage: Abgabe nur an Personen über 18 Jahren. Hinzu kommt die Gefahr, das das Spiel jederzeit indiziert oder gar beschlagnahmt werden darf.

Nur letzteres, angeordnet durch einen Richterlichen Beschuß, führt zu einem Verkaufsverbot.
Ob der Besitz noch gestattet ist, hängt vom Grund der Beschlagnahmung ab.
Bei Beschlagnahmung wegen §131 StGB ist der Besitz weiterhin gestattet, nur die Verbreitung (Verkauf, Vorführung usw.) sind strafbar.
Sollte etwas aber wegen z.B. §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Beschlagnahmt werden, dann ist selbst der Bersitz illegal.

In der Praxis sieht es dann so aus, das selbst nach §131 StGB Beschlagnahmte Medien noch über ausländische Händler bezogen werden können, sofern der Zoll da nicht dazwischenfunkt, sprich genau das Paket abfängt und kontrolliert.
Der Käufer hier in Deutschland macht sich nicht strafbar, der ausälndische Verkäufer auch nicht, da er sich ja an die Gesetzgebung seines Landes hällt.

Ist dann wohl sowas wie eine Gesetzeslücke.
Der R)
Der R
Am 11.02.2018 um 09:50
Ich finde das etwas lächerlich. Zumal es sich um fiktionale Zeichentrick-Charaktere handelt, die alles andere als realistisch aussehen. Mich interessiert das Spiel zwar nicht, aber ich finde die Entscheidung zumindest fragwürdig - basierend auf dem, was ich bisher an Trailern gesehen habe.

Grundlegend stelle ich mir allerdings die Frage: wenn das Spiel minderjährige Charaktere enthält ...wäre es dann nicht eigentlich logisch, das Spiel nur für minderjährige Spieler zuzulassen? ;D ...wenn ein Spiel z.B. mit der Begründung der Pädophilie erst ab 18 erhältlich ist, könnte man argumentieren, dass ein 14-jähriger der auf 14-jährige steht nicht pädophil ist ^^
TraxDave)
TraxDave
Am 12.02.2018 um 14:23
Hmm...interessieren mich schon eine Weile diese Titel. Vielleicht ist das jetzt der ausschlaggebende Punkt, dass ich mir das Game doch mal mitnehme wenn ich es sehe. ^^