USK blockiert Deutschland-Release von Gal*Gun 2
In einer offiziellen Stellungnahme hat PQube bekanntgegeben, dass Gal*Gun 2 von der USK keine Altersfreigabe erhalten hat. Der Rail-Shooter darf somit nicht in Deutschland verkauft werden; auch nicht an volljährige Erwachsene. Der Publisher zeigt Verständnis dafür, dass die Spielinhalte des Action-Titels, in dem minderjährige Schülerinnen sexualisiert werden, von vielen als anstößig empfunden werden. Gleichzeitig setzt sich der Konzern aber auch für die Kunstfreiheit ein und argumentiert, dass diese bei konsequenter Auslegung auch für Inhalte gelten müsse, die von der Mehrheit als ethisch verwerflich angesehen werden. Besonders verwirrt ist PQube darüber, dass der weitgehend inhaltsgleiche Vorgänger von der USK noch ab 16 Jahren freigegeben wurde.
Gal*Gun 2 wurde von der europäischen PEGI ab 16 Jahren freigegeben. Der Titel kann somit problemlos aus anderen EU-Ländern importiert werden. Diese Dynamik könnte sich letztendlich sogar positiv auf die Geschäfte von PQube auswirken: einige Spieler wollen den Titel jetzt nämlich zum Vollpreis importieren, um gegen die Entscheidung der USK zu protestieren. Ein ähnlicher Fall hatte 2016 dafür gesorgt, dass Dead or Alive Xtreme 3 für den Online-Händler play-asia zu seinem meistverkauften Spiel aller Zeiten wurde.
Gal*Gun 2 erscheint im Frühjahr 2018 für die PlayStation 4 und Nintendo Switch in den USA und im europäischen Ausland.
Man kann sich schon fast glücklich schätzen, dass nicht auch noch Importe kontrolliert und ggf. unterbunden werden...
Was du ansprichst ist eine Indzierung und fällt in die Zuständigkeit der BpjM.
Denn "mündige" Bürger können und dürfen Gal*Gun hierzulande erwerben - wenn auch nicht im Elektrofachmarkt um die Ecke ...
Was Gal*Gun angeht bin ich aber nicht allzu tief in der Materie.Ich bin mir sicher, dass es kein Problem gewesen wäre, wenn die Protagonisten "auf dem Papier" 18 Jahre alt wären.
Das ist so aber nicht richtig.
Ohne USK Freigabe unterliegt ein Spiel lediglich der Auflage: Abgabe nur an Personen über 18 Jahren. Hinzu kommt die Gefahr, das das Spiel jederzeit indiziert oder gar beschlagnahmt werden darf.
Nur letzteres, angeordnet durch einen Richterlichen Beschuß, führt zu einem Verkaufsverbot.
Ob der Besitz noch gestattet ist, hängt vom Grund der Beschlagnahmung ab.
Bei Beschlagnahmung wegen §131 StGB ist der Besitz weiterhin gestattet, nur die Verbreitung (Verkauf, Vorführung usw.) sind strafbar.
Sollte etwas aber wegen z.B. §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Beschlagnahmt werden, dann ist selbst der Bersitz illegal.
In der Praxis sieht es dann so aus, das selbst nach §131 StGB Beschlagnahmte Medien noch über ausländische Händler bezogen werden können, sofern der Zoll da nicht dazwischenfunkt, sprich genau das Paket abfängt und kontrolliert.
Der Käufer hier in Deutschland macht sich nicht strafbar, der ausälndische Verkäufer auch nicht, da er sich ja an die Gesetzgebung seines Landes hällt.
Ist dann wohl sowas wie eine Gesetzeslücke.
Grundlegend stelle ich mir allerdings die Frage: wenn das Spiel minderjährige Charaktere enthält ...wäre es dann nicht eigentlich logisch, das Spiel nur für minderjährige Spieler zuzulassen? ;D ...wenn ein Spiel z.B. mit der Begründung der Pädophilie erst ab 18 erhältlich ist, könnte man argumentieren, dass ein 14-jähriger der auf 14-jährige steht nicht pädophil ist ^^