• mowowo)

    mowowo

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    23.01.17, 12:33 Uhr
    #21582

    Fifa-Gott schrieb:

    McClane schrieb:

    Es ist noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen.

    doch der ist zustande gekommen. Ich kenne mich mit Amazon nicht aus aber ...


    Merkste selbst oder?

  • NXPro)

    NXPro

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    23.01.17, 12:34 Uhr
    #21583

    Man muss sich gar nicht mit Amazon auskennen. Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn die Ware abgeschickt wurde. Eine Bestellbstätigung ist KEIN Kaufvertrag.


  • McClane)

    McClane

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    23.01.17, 12:35 Uhr
    #21584

    Fifa-Gott schrieb:

    McClane schrieb:

    Es ist noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen.

    doch der ist zustande gekommen. Ich kenne mich mit Amazon nicht aus aber ich gehe davon aus dass man eine Bestätigungsmail bekommt. Genau dann ist der Kaufvertrag entstanden. Jedoch ist er nicht gleichzeitig wirksam denn Amazon könnte, wenn jemand meint den günstigen Preis haben zu wollen, den Kaufvertrag anfechten und als Grund den Irrtum bezogen auf den Preis angeben. 

    Lieber Fifa-Gott,


    lass mich aus der Standardbestätigungsmail von Amazon zitieren:

    Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.



  • Gelöschter Benutzer

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    -
    23.01.17, 12:37 Uhr
    #21585

    Ein Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Da aber Amazon mit einer Vorbesteller-Preisgarantie wirbt, hätte Amazon, statt den Preis zu korrigieren, die Bestellung stornieren müssen. Das wäre aber sicherlich nicht im Interesse vieler Vorbesteller gewesen.

  • Fifa-Gott )

    Fifa-Gott

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    23.01.17, 12:38 Uhr
    #21586

    NXPro schrieb:

    Man muss sich gar nicht mit Amazon auskennen. Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn die Ware abgeschickt wurde. Eine Bestellbstätigung ist KEIN Kaufvertrag.


    eine Bestätigung bedeutet dass sie den Kaufvertrag angenommen haben. Denn die Mail ist die schriftliche Form einer Willenserklärung. Das heißt sie haben das Angebot des Kunden in Form einer Vorbestellung angenommen

    Edit: @mcclane: gut das ist wieder ne andere Sache. Ich bin von der allgemeinen Vorschrift ausgegangen 

  • NXPro)

    NXPro

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    23.01.17, 12:53 Uhr
    #21587

    Fifa-Gott schrieb:

    NXPro schrieb:

    Man muss sich gar nicht mit Amazon auskennen. Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn die Ware abgeschickt wurde. Eine Bestellbstätigung ist KEIN Kaufvertrag.


    eine Bestätigung bedeutet dass sie den Kaufvertrag angenommen haben. Denn die Mail ist die schriftliche Form einer Willenserklärung. Das heißt sie haben das Angebot des Kunden in Form einer Vorbestellung angenommen

    Edit: @mcclane: gut das ist wieder ne andere Sache. Ich bin von der allgemeinen Vorschrift ausgegangen 

    Dann lese dir mal das bürgerliche Gesetzbuch durch...

    "Aus juristischer Sicht ist das Internet-Angebot also mit der Situation im Laden vergleichbar, wenn die Ware in einem Regal ausgestellt wird. Auch hier liegt lediglich eine Aufforderung an den Kunden vor, ein Angebot abzugeben.

    Das Angebot gibt dann der Kunde ab, indem er die Ware auf das Band an der Kasse legt. Beim Onlineshopping geschieht dies, indem der Kunde die Ware online bestellt. Vorsicht: Die Bestellbestätigung ist noch keine Annahme durch den Verkäufer. Sie bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung – nicht mehr und nicht weniger. Wann der Vertrag angenommen wird, richtet sich nach dem Verhalten des Verkäufers. Spätestens indem der Verkäufer die bestellte Ware liefert, nimmt er das Angebot des Kunden an und ein Kaufvertrag liegt vor. Allerdings gilt das nur, wenn auch tatsächlich die bestellte Ware geliefert wurde. Das bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts München, bei dem es um die Bestellung einer Verpackungsmaschine ging."

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/internetshopping-wann-kommt-ein-kaufvertrag-zustande_013138.html

  • Fifa-Gott )

    Fifa-Gott

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    23.01.17, 13:07 Uhr
    #21590

    Es geht immer um die Formulierung in der Bestellbestätigung. Internetseiten welche waren zum Verkauf anbieten haben unterschiedliche AGBs und unterschiedliche Handhabungen wenn es um online Shop geht.

    eine Bestätigung mit der Formulierung: vielen Dank für Ihre Bestellung. Wir werden sie schnellstmöglich ausführen ist durchaus eine Annahme. Auch die habe ich oft gesehen. 

    Aber dieses Problem ist sehr strittig und off topic und letztendlich auch egal weil selbst wenn Amazon das Angebot angenommen hätte, den KV ganz einfach anfechten kann

  • NXPro)

    NXPro

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    23.01.17, 13:29 Uhr
    #21591

    Es geht um das deutsche Recht! Nur weil etwas in der AGB steht, ist es noch lange nicht gültig. Wenn Amazon einen Kaufvertrag annimmt, dann kann Amazon auch nicht mehr so einfach davon zurücktreten.

    Wenn in der Bestellbestätigung drin steht: "Hiermit nehmen wir den Kaufvertrag an", dann ist tatsächlich ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

  • speedy-a)

    speedy-a

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    23.01.17, 13:34 Uhr
    #21592

    Go Nintendo über die Mecker Videos und EA, Activision & ....

    https://youtu.be/Iy7JjTRZw7g

    und Gaming Clerks mit erster guter Prognose für die Schwitch:

    https://youtu.be/v5BeZ1HjABg

  • Fifa-Gott )

    Fifa-Gott

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    23.01.17, 13:39 Uhr
    #21593

    NXPro schrieb:

    Es geht um das deutsche Recht! Nur weil etwas in der AGB steht, ist es noch lange nicht gültig. Wenn Amazon einen Kaufvertrag annimmt, dann kann Amazon auch nicht mehr so einfach davon zurücktreten.

    Wenn in der Bestellbestätigung drin steht: "Hiermit nehmen wir den Kaufvertrag an", dann ist tatsächlich ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

    ein Kaufvertrag entsteht nicht nur wenn etwas ausdrücklich gesagt wird sondern auch bei Auslegung der Willenserklärung nach Paragraph 133 BGB oder sogar konkludent. Die Kassiererin an der Kasse sagt auch nicht "ich nehme jetzt den Kaufvertrag an" sondern sagt zum Teil sogar gar nichts außer den zu bezahlenden Betrag. Und zurücktreten kann Amazon von dem Vertrag ebenfalls wenn sie den Vertrag anfechten und als Grund einen belegbaren Irrtum angeben. 

  • NXPro)

    NXPro

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    23.01.17, 13:46 Uhr
    #21594

    Fifa-Gott schrieb:

    NXPro schrieb:

    Es geht um das deutsche Recht! Nur weil etwas in der AGB steht, ist es noch lange nicht gültig. Wenn Amazon einen Kaufvertrag annimmt, dann kann Amazon auch nicht mehr so einfach davon zurücktreten.

    Wenn in der Bestellbestätigung drin steht: "Hiermit nehmen wir den Kaufvertrag an", dann ist tatsächlich ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

    ein Kaufvertrag entsteht nicht nur wenn etwas ausdrücklich gesagt wird sondern auch bei Auslegung der Willenserklärung nach Paragraph 133 BGB oder sogar konkludent. Die Kassiererin an der Kasse sagt auch nicht "ich nehme jetzt den Kaufvertrag an" sondern sagt zum Teil sogar gar nichts außer den zu bezahlenden Betrag. Und zurücktreten kann Amazon von dem Vertrag ebenfalls wenn sie den Vertrag anfechten und als Grund einen belegbaren Irrtum angeben. 

    Ich weiß was alles möglich ist und viele verschiedene Fälle hatten wie auch in "Computer und Onlinerecht" abgehandelt.

    In Sachen Kaufvertrag bei Bestellungen im Internet gibt es aber mittlerweile klare Regeln und es ist so wie ich es gesagt habe und du liegst einfach falsch! Frag gerne einen Anwalt, wenn du dich dann besser fühlst. Dein Beispiel ist ein ganz Anderes und wir müssen jetzt nicht allgemein über Kaufverträge reden. Zurücktreten kann Amazon auch, aber eben nur noch mit Grund. Einfach zu sagen: "Wollen wir jetzt doch nicht", geht eben nicht mehr, wenn ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.

    Dumme Diskussion hier, die gerne auch komplett gelöscht werden kann.

  • Fifa-Gott )

    Fifa-Gott

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    23.01.17, 13:49 Uhr
    #21595

    NXPro schrieb:

    Fifa-Gott schrieb:

    NXPro schrieb:

    Es geht um das deutsche Recht! Nur weil etwas in der AGB steht, ist es noch lange nicht gültig. Wenn Amazon einen Kaufvertrag annimmt, dann kann Amazon auch nicht mehr so einfach davon zurücktreten.

    Wenn in der Bestellbestätigung drin steht: "Hiermit nehmen wir den Kaufvertrag an", dann ist tatsächlich ein Kaufvertrag zu Stande gekommen.

    ein Kaufvertrag entsteht nicht nur wenn etwas ausdrücklich gesagt wird sondern auch bei Auslegung der Willenserklärung nach Paragraph 133 BGB oder sogar konkludent. Die Kassiererin an der Kasse sagt auch nicht "ich nehme jetzt den Kaufvertrag an" sondern sagt zum Teil sogar gar nichts außer den zu bezahlenden Betrag. Und zurücktreten kann Amazon von dem Vertrag ebenfalls wenn sie den Vertrag anfechten und als Grund einen belegbaren Irrtum angeben. 

    Ich weiß was alles möglich ist und viele verschiedene Fälle hatten wie auch in "Computer und Onlinerecht" abgehandelt.

    In Sachen Kaufvertrag bei Bestellungen im Internet gibt es aber mittlerweile klare Regeln und es ist so wie ich es gesagt habe und du liegst einfach falsch! Frag gerne einen Anwalt, wenn du dich dann besser fühlst. Dein Beispiel ist ein ganz Anderes und wir müssen jetzt nicht allgemein über Kaufverträge reden. Zurücktreten kann Amazon auch, aber eben nur noch mit Grund. Einfach zu sagen: "Wollen wir jetzt doch nicht", geht eben nicht mehr, wenn ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.

    Dumme Diskussion hier, die gerne auch komplett gelöscht werden kann.

    ich habe mittlerweile das Gefühl wir reden einander vorbei. Denn nichts anderes als in deinem letzen Post hab ich gesagt. Und ja ich weiß es gibt mittlerweile regeln die für den online Shop gedacht sind. Hast recht dumme Diskussion. Schönen Tag noch 

  • Fluppenhorst)

    Fluppenhorst

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    23.01.17, 13:57 Uhr
    #21596

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass dort kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

    So wie damals, als ich Jule zurückholen wollte, aus diesem Albtraum VW-Stadt. Ich hatte ihn schon herbestellt, aber diese Abgasschwindler nahmen mein Angebot nicht an.

    Dann hab ich erstmal nix mehr da angepackt, außer 'ner Fluppe zur Beruhigung.

  • Fifa-Gott )

    Fifa-Gott

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    23.01.17, 14:02 Uhr
    #21597

    https://www.google.de/amp/www.gamepro.de/artikel/resident-evil-7-nintendo-switch-muss-auf-vielversprechenden-horrortitel-verzichten,3308383.amp?client=safari

    Angeblich kein Resident Evil 7 auf der Switch 

    finde ich persönlich nicht sonderlich traurig aber es gibt sicherlich Fans der Reihe die es gerne auf der Switch hätten

  • Terry)

    Terry

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    23.01.17, 14:44 Uhr
    #21600

    Bei Amazon Frankreich kann man jetzt die Switch + Zelda für 365€ bestellen. Bzw. generell für 319€. Vielleicht geht ja doch nochwas am Preis sweat_smile.png


    https://www.amazon.fr/Pack-Nintendo-Switch-paire-Joy-Con/dp/B01MZAF5BB/ref=lp_12366241031_1_3?s=videogames&ie=UTF8&qid=1485167967&sr=1-3


    Weiteres Indiz: Ein Bekannter hat bei gamestop online vorbestellt für 329€. Bei ihm steht jetzt 289€ als Preis.

  • speedy-a)

    speedy-a

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    23.01.17, 14:46 Uhr
    #21602

    Klar. Capcom hat doch schon in Investor Konferenz gesagt nur Exklusive Spiele für die Switch zu machen wollen weil man da mehr Verkäufe durch erwartet. Diese Strategie haben sie auch auf der Wii recht erfolgreich (bis auf einzelne Titel) angewendet.

    Derweil startet ja der Vorverkauf in Japan. Die Switch war bei Amazon in 15 Minuten ausverkauft. Nintendos Shop Seite ist teils am hängen und oft nicht mehr erreichbar. Der Aktienkurs ist gesunken weil Nintendo nicht genug Konsolen für den Japan Launch hat.


    Capcom - Für mich macht das auch Sinn. Weil die meisten kaufen die anderen Spiele ja auf der PS4 schon (die sehen die als selbes/ähnliches Zielpublikum) oder PC/ONE. Also denken das die meisten Switch User noch eine der anderen Platformen eh haben.


  • Farore)

    Farore

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    23.01.17, 15:00 Uhr
    #21603

    289 wäre natürlich ein Traum. Überlege gerade ob ich bei amazon.fr vorbestellen soll. Denke aber dass bei uns die Anpassung, bzw. das "Bundle" auch noch kommen wird oder?

  • Clessidor)

    Clessidor

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    23.01.17, 15:05 Uhr
    #21604

    Schwer zu sagen, ob sich bei dem Preis bei uns etwas ändern wird. Wenn man es in Frankreich noch vorbestellen kann, dann sieht es ja dorten nicht so gut aus. Nicht dass die Händler nur deswegen mit dem Preis runtergehen, während in Deutschland die Händler keinen Grund haben vom Preis runterzugehen^^

  • SLEX)

    SLEX

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    23.01.17, 15:06 Uhr
    #21605

    Mal zur Abwechslung eine positive und nicht an den Haaren herbeigezogene Einschätzung der Leistung

    https://www.youtube.com/watch?v=TZVpHM7UYNQ


    Basiert zum Teil auf einem seiner Videos von Anfang Januar wo es um die unterschiedlichen Dev-Kits geht

    https://www.youtube.com/watch?v=n3_IE1LMmSY


  • Farore)

    Farore

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    23.01.17, 15:14 Uhr
    #21606

    Na gut, Terrys bekannter hat ja in Deutschland anscheinend auch die 289... 

    Abwarten und hoffen grin.png

    Edit: Und die normale Switch Version für 330€ war ja bei Amazon.fr eigentlich auch dauernd ausverkauft.