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KonoeA.Mercury
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03.09.17, 16:49 Uhr#33557Danke für die Änderung. Ist nicht so, dass ich es nicht ändern wollte (habe gestern schon mit nibez über Whatsapp darüber geschrieben), ich war nur seit gestern abend unterwegs und bin erst heute wieder gekommen.
Die Fanart sind alle von Pixiv, welches ja eine öffentliche Plattform für Bilder ist. Dass es trotzdem nicht so einfach ist wusste ich nicht, daher ist die Änderung für mich auch vollkommen okay. Die neue Bildauswahl find ich leider nicht ganz so toll (ist ja auch okay, wenn man das Spiel nicht kennt). Hab mal andere Ersatzbilder per Whatsapp verschickt. Die sind auch alle aus den offiziellen Trailern und Pressekits.
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Jerry
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03.09.17, 16:59 Uhr#33558KonoeA.Mercury schrieb:Die Fanart sind alle von Pixiv, welches ja eine öffentliche Plattform für Bilder ist.
Pixiv ist praktisch das japanische DeviantArt, also eine Seite für Künstler. Jedes Bild dort unterliegt einem Urheberrecht. Das gilt für fast alle anderen Seiten ebenso. Ob die Seiten "öffentlich" sind, spielt dabei absolut gar keine Rolle.
Die einzigen Bilder, die man rechtlich problemlos verwenden darf, sind Bilder mit explizit ausgewiesener CC (oder besser noch einer CC0) Lizenz. Link Die Bilder der Presse-Kits verfügen in der Regel alle über eine CC Lizenz, d.h. die Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Für die Nutzung aller anderen Bilder, egal wo sie gefunden werden, könnte man theoretisch verklagt werden.
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JeWe
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03.09.17, 19:14 Uhr#33560Betrifft das mit den Fanarts bzw. generell urheberrechtlich geschützten Werken dann nicht auch das Forum und evtl. auch andere User-Storys?
Wusste aber auch noch nicht, dass Künstler Rechte an urherberrechtsverletzenden Werken erhalten können. Bisher ging ich davon aus, dass es im besten Falle von den eigentlichen Urhebern geduldet/erlaubt wird, da es wie bereits erwähnt für sie ja meistens eine Art kostenlose Werbung darstellt
Und inwiefern sind (eigene) Screenshots der Spiele weniger gefährlich? Zumindest das europäische Recht lässt hier doch kaum Freiraum für Interpretation, oder gilt hier etwa innerhalb einer Rezension Fair Use?
Eventuell kann man das aber auch "umgehen", indem die Bilder/Videos nur eingebettet werden, dass scheint (unter Berücksichtigung anderer Voraussetzungen) rechtens:
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Jerry
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03.09.17, 20:26 Uhr (Editiert: 03.09.17, 20:33 Uhr)#33562JeWe schrieb:Betrifft das mit den Fanarts bzw. generell urheberrechtlich geschützten Werken dann nicht auch das Forum und evtl. auch andere User-Storys?
Ja. Deshalb gibt es da in der Regel Kleingedrucktes, um die Haftbarkeit auf die User abzuwälzen. Bei User-Storys, die von der Redaktion ausgewählt wurden, dürfte das aber etwas schwieriger sein.
Ebenso machen es auch Seiten wie Pinterest, Tumblr und co. Dort entzieht man sich jeder Verantwortung indem man den Usern im Kleingedruckten klarmacht, dass sie keine urheberrechtlich geschützten Bilder teilen dürfen. Trotzdem tut's natürlich jeder.
JeWe schrieb:
Wusste aber auch noch nicht, dass Künstler Rechte an urherberrechtsverletzenden Werken erhalten können. Bisher ging ich davon aus, dass es im besten Falle von den eigentlichen Urhebern geduldet/erlaubt wird, da es wie bereits erwähnt für sie ja meistens eine Art kostenlose Werbung darstellt
Fanart ist in mancherlei Hinsicht ein schwieriges Pflaster. Im Allgemeinen wird akzeptiert, dass man zum Malen von Fanart keine Genehmigung einholen muss, schließlich wird kein Konzern jemals dagegen klagen sofern die Bilder nicht z.B. pornografische Inhalte bieten und damit zu einem Imageschaden führen können. Theoretisch ist's aber dennoch eine Urheberrechtsverletzung, da hast du recht.
JeWe schrieb:
Und inwiefern sind (eigene) Screenshots der Spiele weniger gefährlich? Zumindest das europäische Recht lässt hier doch kaum Freiraum für Interpretation, oder gilt hier etwa innerhalb einer Rezension Fair Use?
Sowohl PS4 als auch XOne ermöglichen explizit das Abspeichern und Hochladen eigener Screenshots auf Social-Media-Seiten. Publisher, die ihre Titel auf diesen Systemen veröffentlichen, müssen mit der Verbreitung der Screenshots zu nicht-kommerziellen Zwecken einverstanden sein. Hier sind Sony und MS diejenigen, die Nutzungsrechte erteilen und die Bedingungen bestimmen.
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KonoeA.Mercury
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03.09.17, 21:22 Uhr#33565Ganz dumme Frage:
Wenn ich ein Fanart verändere (irgendwelche Filter) und das dann hochlade ist es doch ähnlich wie bei der ersten Urheberrechtsverletzung und ich darf es nutzen, oder?
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JeWe
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03.09.17, 22:52 Uhr#33568Jerry schrieb:Ja. Deshalb gibt es da in der Regel Kleingedrucktes, um die Haftbarkeit auf die User abzuwälzen. Bei User-Storys, die von der Redaktion ausgewählt wurden, dürfte das aber etwas schwieriger sein.
Stimmt, dass die User-Story von der Redaktion ausgewählt wurde, habe ich nicht beachtet.
Jerry schrieb:JeWe schrieb:
Und inwiefern sind (eigene) Screenshots der Spiele weniger gefährlich? Zumindest das europäische Recht lässt hier doch kaum Freiraum für Interpretation, oder gilt hier etwa innerhalb einer Rezension Fair Use?
Sowohl PS4 als auch XOne ermöglichen explizit das Abspeichern und Hochladen eigener Screenshots auf Social-Media-Seiten. Publisher, die ihre Titel auf diesen Systemen veröffentlichen, müssen mit der Verbreitung der Screenshots zu nicht-kommerziellen Zwecken einverstanden sein. Hier sind Sony und MS diejenigen, die Nutzungsrechte erteilen und die Bedingungen bestimmen.
Die Sharing-Funktionen der PS4/XOne sind mir durchaus bekannt, in meinem verlinkten Artikel wird aber dennoch nicht ausgeschlossen, dass es auch hier zu einer Abmahnung kommen kann. Insofern können wir uns wohl darauf einigen, dass es sich bei Beidem im Normalfall um Urheberechtsverletzungen handeln sollte, eine tatsächliche Klage bei Fanarts (u.a. aufgrund geringerem Risiko auf Imageverlust, oder auch wegen "Künstlern", die auf solche Urheberrechtsverletzungen aus sind) wohl weitaus wahrscheinlicher sein dürfte.
Daher übrigens auch mein Vorschlag, ab jetzt die betroffenen Bilder einfach nur einzubinden, anstatt sie auf dem eigenen Webserver zu speichern. Das dürfte wohl abgesehen von einer eindeutigen Erlaubnis des Urhebers die sicherste Variante sein.
@KonoeA.Mercury: Ich schätze einmal, das ist wieder problematisch, weil es sich da ja dann um eine Urheberrechtsverletzung des urheberrechtlich fragwürdigen Fanarts handelt (-> der Kläger ist also der "Fan"/"Künstler" des geduldeten(?) Fanarts). Anders also als beim Fanart, bei dem die Urheberrechtsverletzung gegenüber dem eigentlichen Urheber stattfindet, der einfach von seinem Recht zu klagen nur in Ausnahmefällen Gebrauch macht. Wenn man es einmal verstanden hat, ist es ja gar nicht so schwer
Also doch die Bilder einbinden (vorausgesetzt, du findest die originalen Links zu den Bildern). Denn ich fande die Fanarts wirklich top
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prog4m3r
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04.09.17, 00:07 Uhr#33571Ich erinnere mich noch an meine erste Nutzerstory, da hat Tim mich noch dazu genötigt die Quelle der Bilder anzugeben
Im Endeffekt scheren sich die meisten kaum uns Urheberrecht, die Veränderung der Fanarts ist aber i.d.R. wohl eine unzulässige Nutzung des Ausgangsmaterials - also des Fanarts - und macht es lediglich schwerer für die Suchalgorithmen, bspw. wenn man auf Youtube ein Lied hoch lädt und dieses geringfügig verändert wurde zumindest früher nicht gleich automatisch das Urheberrechtlich geschützte Material erkannt. Zwar würde ich mir da als Nutzer nicht so viele Gedanken drüber machen, aber NplusX als Seite ist da sicher schneller mal am Wickel, weshalb bei Staff-Picks halt dann auch mal besser auf zweifelsfrei zur Nutzung freigegebenes oder zumindest geduldetes Material zurückgegriffen werden sollte.
Kamil der alte Schwerverbrecher will sich nicht schon wieder Probleme mit dem Gesetzt -
Jerry
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04.09.17, 09:39 Uhr#33574JeWe schrieb:Die Sharing-Funktionen der PS4/XOne sind mir durchaus bekannt, in meinem verlinkten Artikel wird aber dennoch nicht ausgeschlossen, dass es auch hier zu einer Abmahnung kommen kann. Insofern können wir uns wohl darauf einigen, dass es sich bei Beidem im Normalfall um Urheberechtsverletzungen handeln sollte.
Nein. Hier kommen wir wieder zur CC-Lizenz. Sony und MS erlauben ausdrücklich das Teilen von Screenshots, aber eben nur unter bestimmten Bedingungen. Dass kein Mensch diese Bedingungen liest ist dann wieder ne andere Sache ;)
In der Regel ist eine Bedingung, dass die Videos und Screenshots nicht verändert/nachbearbeitet werden dürfen, womit sämtliche Let's Play Videos mit Kommentar eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Publisher können übrigens die Nutzung der Share-Funktion unterbinden, wenn sie das denn wollen. So können z.B. bei Tales of Zestiria auf der PS4 weder Screenshots noch Videos gemacht werden.
Ich hab mich hier wirklich ziemlich gut informiert. Nicht nur, weil ich im IT-Unterricht das Thema Urheberrecht behandeln muss, sondern auch weil ich mit meinen eigenen Bildern im Netz immer wieder Probleme habe und schon zick DMCA-Klagen eingereicht hab.
KonoeA.Mercury schrieb:Wenn ich ein Fanart verändere (irgendwelche Filter) und das dann hochlade ist es doch ähnlich wie bei der ersten Urheberrechtsverletzung und ich darf es nutzen, oder?
Nein. ABER: Ein Bild, das mit Filtern und am besten auch noch in der Größe und im Dateinamen verändert wurde, ist für den ursprünglichen Künstler praktisch nicht mehr zu finden