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nibez
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- NplusX-Redakteur
- 1669 Beiträge
12.07.16, 00:51 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8583"Wo kann ich eine Nutzer-Story erstellen?"
Auf eurem Profil (oder direkt hier) findet ihr einen Link, der zur Übersicht eurer Nutzer-Storys führt. Dort können neue Storys angelegt und bereits bestehende verwaltet werden.
"Was ist eine Story?"
Nun, grundsätzlich alles, was euch interessiert und was alle anderen Nutzer auch interessieren könnte! Eurer Kreativität sind eigentlich keine Grenzen gesetzt - mit dem Thema Gaming solltet ihr euch aber beschäftigen, schließlich sind wir ein Gaming-Magazin.
"Und was ist keine Story?"
Eure Story sollte neu sein, nicht zehnmal durchgekaut, und möglichst noch nicht auf NplusX zu finden sein. Einen Test zu einem alten Spiel, das ohnehin schon viele gespielt haben, solltet ihr lieber im Forum im passenden Thread posten. Nutzer-Storys sollten außerdem sinnvoll gefüllt sein! Nutzt ihr die Funktion aus, werdet ihr früher oder später für diese Funktion oder sogar ganz gesperrt.
Solltet ihr euch nicht sicher sein, ob eure Story sinnvoll ist, schaut am besten nach bereits veröffentlichten Nutzer-Storys und vergleicht. Im Zweifel solltet ihr eure Story aber einfach posten, die Redaktion wird niemanden unfair bestrafen.
"Wie fange ich am besten an?"
Habt ihr ein Thema gefunden, steht die Wahl des Story-Typs an. Habt ihr ein Video entdeckt, das ihr kommentieren wollt? Dann empfiehlt sich der Story-Typ "YouTube". Über dem entsprechenden Feld steht beschrieben, wie ihr den passenden Medieninhalt (Facebook-Post, Tweet, Twitch-Stream, YouTube-Video) mit der Story verknüpft.
Kategorien helfen jedem Leser bei der schnellen Übersicht und lassen sich mehrfach setzen. Mindestens eine Kategorie ist dabei unerlässlich. Jede Kategorie steht für eines von den vier kleinen Symbolen in jedem Storykasten, die ihr von der Startseite kennt.
"Gibt es vor dem Schreiben jetzt noch etwas zu beachten?"
Soll eure Story ein längerer Artikel sein, müsst ihr sie mit dem Tag "Longread" versehen. Das geht unten unter “Erweiterte Einstellungen“. Testberichte benötigen den Tag "Review". Bei Reviews können dann auch "Wertung" und "Meta-Daten" verwendet werden. Quellenangaben sind prinzipiell zwar nicht notwendig, machen eine Story aber stichhaltig.
"Welche Wertung kann ich meinem Test verpassen?"
Bei der Wertung eines Tests seid ihr bei den Teilwertungen an unser Wertungsschema gebunden. Bei der Gesamtwertung könnt ihr hingegen variieren. Auch Gesamtwertungen wie A, 94%, Schulnoten oder 7.2 sind möglich. Sollte eure Story zu einem Staff-Pick werden, haltet euch aber am besten an das NplusX-Wertungsschema, das ihr gewohnt seid.
"Was ist ein Staff-Pick?"
Die Redaktion kann Benutzer-Stories als "Staff-Pick" markieren. Dadurch werden sie auf der Hauptseite von NplusX angezeigt. Wenn ihr eigene Stories erstellt, erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese Texte von uns redaktionell verwertet werden, und tretet uns die Nutzungsrechte daran ab.
"Und wie wird meine Story zu einem Staff-Pick?"
Das werden am ehesten Texte und Artikel, an die die Redaktion selbst nicht denkt. Exotische Themen oder ungewöhnliche Gedanken; weniger ein Gameplay-Video von Mario Kart 8, das alle Welt bereits kennt. Natürlich müsst ihr nicht unbedingt ein neues Thema wählen - starke Kommentare, scharfsinnige Analysen, schöne Reportagen oder leidenschaftliche Anspielberichte können ebenfalls zu einem Staff-Pick werden. Sollte ein Redakteur eure Story staffpicken wollen, meldet er sich in der Regel bei euch über eine PN.
"Kann ich Bilder in meine Story einbauen? Wie geht das?"
Ein Hauptbild, das in der Übersicht und auch in der Detailansicht der Story erscheint, kann nur von eurem jeweiligen Gerät hochgeladen werden. Große Bilder werden dabei an den Rändern leicht beschnitten.
Natürlich könnt ihr auch Bilder in den Fließtext einbauen. Sie sollten für eine gelungene Optik eine Mindestbreite von 750 Pixeln haben, das ist aber keine Voraussetzung. Ladet bitte keine exorbitant großen Dateien hoch, auch wenn alle Bilder von uns serverseitig noch einmal komprimiert und angepasst werden.
Am leichtesten lassen sich Bilder mit dem Button "Picture" einfügen, wie ihr es aus dem Forum gewohnt seid. Entweder direkt von eurem jeweiligen Gerät oder mittels URL. Haltet euch beim Verwenden von Bildern an die Nutzer-Blog-Richtlinien.
"Wofür sind die Symbole über dem Textfeld zu gebrauchen?"
- Style - verschiedene Überschriftsgrößen sowie eine Zitat-Formatierung
- B - Fettschrift
- I - Kursivschrift
- U - unterstrichene Schrift
- Remove Font Style - entfernt sämtliche Formatierung
- Ordered List - erstellt eine nummerierte Aufzählung
- Unordered List - erstellt eine Auflistung
- Paragraph - ändert die Ausrichtung des Textes
- Link - fügt einen Link ein (Textabschnitt markieren)
- Picture - fügt ein Bild ein
- Video - fügt ein Video ein (ganze URL eingeben)
- More-Tag - definiert den Textteil, der als Teaser in den Listenansichten genutzt wird (generiert ein "Weiterlesen" auf der Übersichtsseite)
- Undo - Aktion rückgängig machen
- Redo - Aktion wiederherstellen
- Code View - zeigt den Text als HTML an
"Meine Story ist falsch formatiert!"
Das liegt häufig an eingefügten Bildern oder Videos. Wir empfehlen, erst den Text in einem Texteditor zu schreiben und anschließend Medien einzufügen.
"Wie kann ich meine Story nach dem Absenden noch ändern?"
In der Detailansicht der Story findet ihr neben dem Datum den Button zum Editieren. Beachtet bitte, dass Storys, die als "Staff-Pick" gekennzeichnet wurden, nur noch von der Redaktion editiert werden können.
"Ich habe eine Story geschrieben und nach dem Klick auf "Speichern" war alles weg!"
Es kann leider immer zu Fehlern kommen - deshalb schreibt ihr eure Storys am besten vor dem Hochladen in einem Editor fertig und fügt den Text dann bequem ein.
"Ich habe meinen Text aus einem Editor kopiert, aber die Formatierung ist merkwürdig."
Hier hilft es oft, den gesamten Text zu markieren und dann mit dem Button "Remove Font Style" die gesamte Formatierung zurückzusetzen.
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McClane
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- Stammuser
- 1505 Beiträge
12.07.16, 01:27 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8586nibez schrieb:
"Was ist eine Story?"
Nun, grundsätzlich alles, was euch interessiert und was alle anderen Nutzer auch interessieren könnte! Eurer Kreativität sind eigentlich keine Grenzen gesetzt - mit dem Thema Gaming solltet ihr euch aber beschäftigen, schließlich sind wir ein Gaming-Magazin.
Ach, so ist das. Hm, komisch, mir kommt es so vor, als sei meine Gaming-bezogene Story zweimal gelöscht worden. ¯\_(ツ)_/¯
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Blacksierra
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- Pikmin-Warlord
- 233 Beiträge
12.07.16, 07:06 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8593Wenigstens wird niemand unfair bestraft :-)
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Vyse
- Title
- NplusX-Redakteur
- 2137 Beiträge
12.07.16, 07:58 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8595McClane schrieb:
nibez schrieb:
"Was ist eine Story?"
Nun, grundsätzlich alles, was euch interessiert und was alle anderen Nutzer auch interessieren könnte! Eurer Kreativität sind eigentlich keine Grenzen gesetzt - mit dem Thema Gaming solltet ihr euch aber beschäftigen, schließlich sind wir ein Gaming-Magazin.
Ach, so ist das. Hm, komisch, mir kommt es so vor, als sei meine Gaming-bezogene Story zweimal gelöscht worden. ¯\_(ツ)_/¯
Warum das passiert ist, erklärt der nächste Absatz:
"Nutzer-Storys sollten außerdem sinnvoll gefüllt sein!"
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Gelöschter Benutzer
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12.07.16, 09:18 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8599Ist es eigentlich rechtens, dass man die Urheberrechte automatisch abtritt? Ist das bei Blogs auf anderen Seiten ebenso?
NplusX schrieb:
Was ist ein Staff-Pick?"
Die Redaktion kann Benutzer-Stories als "Staff-Pick" markieren. Dadurch werden sie auf der Hauptseite von NplusX angezeigt. Wenn ihr eigene Stories erstellt, erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese Texte von uns redaktionell verwertet werden, und tretet uns die Urheberrechte daran ab.
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Clessidor
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- Held der Zeit
- 728 Beiträge
12.07.16, 09:54 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8602In gewisser Hinsicht räumt man bei Blogs und Foren grundsätzlich Rechte seiner Beiträge ein. Sonst würde des auch nicht funktionieren.
Vom Sprachgebrauch soweit ich im Kopf hab, kann man aber nur Verwertungsrechte abtreten/einräumen. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben einem immer erhalten. Bin da aber auch nur ne Laie, die mal vor Jahren nen Semester ne IT-Recht Vorlesung besucht hat. Da kann ich auch nicht mehr klugscheißen grad.^^ -
Samus_Aran
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12.07.16, 10:32 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8603Genau. Wir schreiben das ja auch nicht weil wir euch hier Sachen klauen wollen, sondern weil wir unsererseits vor dem Gesetz eben für den kompletten Seiteninhalt verantwortlich sind.
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Gelöschter Benutzer
- Title
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12.07.16, 11:11 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8604Samus_Aran schrieb:
Genau. Wir schreiben das ja auch nicht weil wir euch hier Sachen klauen wollen, sondern weil wir unsererseits vor dem Gesetz eben für den kompletten Seiteninhalt verantwortlich sind.
Das ist doch unabhängig davon, wer die Urheberrechte besitzt?!
Ich glaube nicht, dass man sich die Urheberrechte über die AGB zu eigen machen kann. Das haben FB und andere auch versucht, aber meines Wissens dürfen die das nicht.
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Derkomai
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- Stammuser
- 699 Beiträge
12.07.16, 11:18 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8605Urheberrechte sind laut unserem Gesetz nie übertragbar. Man kann lediglich Nutzungsrechte eingeräumt bekommen.
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McClane
- Title
- Stammuser
- 1505 Beiträge
12.07.16, 11:25 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8606Kann das Urheberrecht übertragen werden?
Das Urheberrecht als Recht an sich ist weder übertragbar noch ist es vererbbar und verbleibt in jedem Fall ausschliesslich beim Urheber des Werkes. Eine Ausnahme hiervon bildet nur der Tod des Urhebers und die damit verbundene Rechtsnachfolge in den Urheberrechten.
Der Urheber kann Dritten zwar nicht das Urheberrecht an sich, jedoch die Nutzungsrechte an seinem Werk vom einfachen Nutzungsrecht bis hin zum ausschliesslichen Nutzungsrecht einräumen. Das Einfache Nutzungsrecht ist das Recht zur Nutzung eines Werkes, das ein Urheber eines Werkes Dritten einräumt. Das einfache Nutzungsrecht ist somit die Erlaubnis, ein Werk für einen bestimmten Zweck zu benutzen. Der Urheber kann das einfache Nutzungsrecht beliebig vielen Personen erteilen, es handelt sich um eine nicht-exklusive Erlaubnis zur Nutzung. Der Gegenbegriff zum einfachen Nutzungsrecht ist somit das ausschliessliche Nutzungsrecht (Synonym: Exklusives Nutzungsrecht). Hierbei räumt der Urheber lediglich einer einzigen Person das exklusive Nutzungsrecht an einem Werk ein. Weiterhin können schuldrechtliche Vereinbarungen über Verwertungsrechte an einem Werk vom Urheber auf Dritte übertragen werden. -
Samus_Aran
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- 2034 Beiträge
12.07.16, 11:38 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8607Ihr wisst aber ja was wir meinen. Den genauen Wortlaut können wir ja noch korrigieren. Wir sind da auf jeden Fall dran und werden das die nächsten Tage schleifen. Müssen eh nochmal schauen wie das Nutzungsverhalten jetzt konkret aussieht.
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Metroid
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- Neuling
- 22 Beiträge
13.07.16, 17:55 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8716Darf man euch auch eine Story erst mal zum Probelesen schicken?
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Terry
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- Administrator
- 4386 Beiträge
14.07.16, 15:57 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#8788Kannst du. Aber du kannst sie ja auch einfach posten. Wenn wir sie für unsere Startseite verwenden, würden wir da eh nochmal drüberschauen.
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Gelöschter Benutzer
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26.07.16, 10:10 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#9629Gibt es die Möglichkeit eine Nutzer-Story so zu kennzeichnen, damit sie kein "Staff-Pick" wird?
Oder ist es grundsätzlich nicht vorgesehen, dass diese "privat" bleiben (können)?
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prog4m3r
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- Stammuser
- 2143 Beiträge
26.07.16, 10:48 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#9630Generell wirst du bei einer "Story" wohl erst einmal gefragt ob sie gestaff-pickt werden darf @ blither, von daher wird das schon nicht ohne dein Einverständnis geschehen
Ob das bei selbst geschriebenen News anders ist, oder einfach daran liegt das ich Tim gesagt habe, er bräuchte mich nicht fragen, kann ich dir allerdings nicht beantworten. -
Gelöschter Benutzer
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26.07.16, 10:55 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#9631In der FAQ steht nicht, dass zunächst angefragt wird, ob man einverstanden ist, daher meine Frage.
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prog4m3r
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- Stammuser
- 2143 Beiträge
26.07.16, 10:59 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#9632blither schrieb:
In der FAQ steht nicht, dass zunächst angefragt wird, ob man einverstanden ist, daher meine Frage.
Als hätte es je ein FAQ gegeben, welches die Frage beantwortet welche man gerade hat
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nibez
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- NplusX-Redakteur
- 1669 Beiträge
26.07.16, 11:43 Uhr (Editiert: 09.04.17, 02:13 Uhr)#9633Darüber haben wir uns auch noch nicht unterhalten
Ich würde sagen, dass wir vorher per PN fragen. Falls wir das vergessen sollten, reicht aber immer eine PN an einen Redakteur, dass die Story kein Staff-Pick sein soll. Oder präventiv eine PN/im Forum schreiben
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Jerry
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- NplusX-Redakteur
- 2210 Beiträge
03.09.17, 13:10 Uhr (Editiert: 03.09.17, 13:13 Uhr)#33554Hab heute Konoe's Review zu NieR Automata gesehen. Er hat dafür ausschließlich Fanart und offizielle Artworks als Illustrationen verwendet. Die offiziellen Artworks können vermutlich wie Screenshots gehandhabt werden, bei Fanart ist das aber etwas schwieriger.
Hab erst kürzlich auf DeviantArt mit einer "Künstlerin" gechattet, die Fanart malt und regelmäßig DMCA-Klagen gegen die unerlaubte Nutzung ihrer Werke bei Youtube einreicht.
Rechtlich ist Fanart schwer einzuordnen und ein häufiges Streitthema. In der Theorie darf nur der ursprüngliche Copyright-Halter (bei Videospielcharakteren also der Entwickler oder Publisher) Lizenzen für die Verwendung der eigenen Charaktere/IPs erteilen. Fanart wird meist als kostenlose Werbung betrachtet und ist daher gern gesehen. Die Bilder der Fanart-Künstler werden dann aber zu sogenannter "Derivative Work" und erhalten einen eigenen Copyright-Schutz, der nun vom jeweiligen Künstler verwaltet wird.
Gleich das erste Bild unter dem Header-Bild lässt sich mit Google zu Artstation.com zurückverfolgen, einer Seite für meist professionelle Illustratoren.
Ich würde aufgrund meiner Erfahrung mit dem Thema dazu raten, nur offizielle Artworks oder selber erstellte Screenshots zu verwenden.
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Vyse
- Title
- NplusX-Redakteur
- 2137 Beiträge
03.09.17, 16:24 Uhr#33556Danke für den Hinweis. Irgendwie tut es mir schon leid, da gerade die Bebilderung IMO ein sehr interessanter Aspekt von Konoes Review war, aber ich habe das mal angepasst.
Hintergrund: Es flatterte schon mal eine Urheberrechtsklage über knapp 1.000€ bei uns in der Redaktion rein, wegen eines Fotos von einem Nagel. Bei Bildern muss man leider immer damit rechnen dass sofort eine Klage reinflattert, und nicht erst eine freundliche eMail kommt mit der Bitte, das Bild zu entfernen. Eine an unseren Hoster gesende DMCA-Klage würde dazu führen, dass die komplette Webseite sofort und unwiderruflich offline genommen wird. Von daher sehe ich es leider als notwendig an, die Bilder sofort auszutauschen.