Gamer listen Fälle, in denen PlayStation erwähnt, dass Spieler digitale Titel „besitzen“
Der Streit zwischen Sony und der Gaming-Welt geht weiter.
Im Rahmen einer Sammelklage in Kalifornien argumentieren Sonys Anwälte, dass "vernünftige Konsumenten" beim digitalen Spielekauf im PlayStation Store wüssten, dass sie kein echtes Eigentum, sondern lediglich eine widerrufbare (!) Nutzungslizenz erwerben. Ganz konkret geht es um den Begriff "Besitz/Eigentum" (im Englischen "ownership"). Spielern sei vollkommen klar, dass sie ihre Spiele niemals besitzen würden. Eine deutlichere Kennzeichnung auf den Produktseiten sei daher überflüssig.
Die Behauptung ist kurios, denn Sony selbst verwendet nicht selten die Begriffe "Besitz" oder "besitzen". Trotz der Klauseln in den unübersichtlichen AGB verwenden Sony und PlayStation auf Benutzeroberflächen, in E-Mails und im Store durchgehend solche Begriffe. Gamer haben nun eine beachtlich lange Liste erstellt, die all Fälle dokumentiert, in denen der Konzern explizit davon spricht, dass Spieler erworbene Titel „besitzen“. So schreibt Sony unter anderem:
Wenn du sowohl die PS4- als auch die PS5-Version desselben Spiels besitzt, kannst du wie folgt zwischen ihnen wechseln... (Quelle)
Um ein berechtigtes digitales Spiel, das du bereits besitzt, auf die PS VR2-Version aufzuwerten, benötigst du eine PS5-Konsole... (Quelle)
Verfolge deinen PS5-Werdegang mit Informationen zu deiner Gesamtspielzeit, den Spielen, die du besitzt, und mehr. (Quelle)
Die Liste hält dutzende weitere Beispiele parat. Die Kläger werfen Sony dementsprechend irreführende Kommunikation vor und fordern unter anderem, dass Sony nicht länger Begriffe wie "Besitz" oder auch "kaufen" verwendet.
Mit dem fortschreitenden Trend zu rein digitalen Angeboten werden Fragen zu Eigentumsrechten und digitaler Konservierung weiter an Bedeutung gewinnen, weshalb solche Rechtsstreitigkeiten auch in Zukunft zu erwarten sind.
Quelle: Kotaku